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BFH, 13.07.2000 - II S 13/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Erbschaftsteuerbescheid - Vorläufigkeitsvermerk - Nachtrag zum Testament - Erbeinsetzung - Vorerbe - Erstattungsanspruch
- Judicialis
AO 1977 § 165 Abs. 1; ; AO 1977 §... 165 Abs. 2; ; FGO § 116; ; FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 114; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozesskostenhilfe: mangelnde Erfolgsaussicht; Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; Verfahrensmangel: Fehlen der Urteilsgründe - unvollständige Urteilsgründe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.07.1994 - VII R 2/94
Anforderungen an die ordnungsgemäße Rüge eines Verfahrensfehlers
Auszug aus BFH, 13.07.2000 - II S 13/99
An dem Mangel fehlender Gründe i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO leidet eine Entscheidung, die den Beteiligten keine Überprüfung ermöglicht, weil nicht erkennbar ist, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen sie beruht (BFH-Urteil vom 26. Juni 1975 IV R 122/71, BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885, sowie BFH-Beschluss vom 12. Juli 1994 VII R 2/94, BFH/NV 1995, 230).Dies ist der Fall, wenn Gründe gänzlich fehlen oder ein eigenständiger Klagegrund oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 230).
- BFH, 08.06.1995 - IX B 168/94
Anspruch des Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren
Auszug aus BFH, 13.07.2000 - II S 13/99
Hinreichende Erfolgsaussichten für die Rechtsverfolgung sind anzunehmen, wenn für ihren Eintritt bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juni 1995 IX B 168/94, BFH/NV 1996, 64). - BFH, 26.06.1975 - IV R 122/71
Urteilsbegründung - Zwischenurteil - Berufung auf Zwischenurteil - Aufhebung aus …
Auszug aus BFH, 13.07.2000 - II S 13/99
An dem Mangel fehlender Gründe i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO leidet eine Entscheidung, die den Beteiligten keine Überprüfung ermöglicht, weil nicht erkennbar ist, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen sie beruht (BFH-Urteil vom 26. Juni 1975 IV R 122/71, BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885, sowie BFH-Beschluss vom 12. Juli 1994 VII R 2/94, BFH/NV 1995, 230). - BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BFH, 13.07.2000 - II S 13/99
Letztlich ist entscheidend (so der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21. Dezember 1962 I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 338), ob erkennbar ist, welcher Grund --mag dieser tatsächlich vorgelegen haben oder nicht, mag er rechtsfehlerhaft beurteilt worden sein oder nicht-- für die Entscheidung über den einzelnen Anspruch (Klagegrund) und das einzelne Verteidigungsmittel maßgebend gewesen ist. - BFH, 14.11.1990 - II R 255/85
Bekanntgabe eines Erbschaftsteuerbescheids für und gegen einen Erwerber, der …
Auszug aus BFH, 13.07.2000 - II S 13/99
Es hat lediglich zutreffend ausgeführt, dass mit dem geänderten Bescheid vom Mai 1989 ein vermächtnisweiser Erwerb besteuert werden sollte und daher die Bekanntgabe des Bescheids nur gegenüber dem Testamentsvollstrecker nicht ausreicht (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 1990 II R 255/85, BFHE 162, 380, BStBl II 1991, 49).